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Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Bayerischen Pilgerbüro (bp) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich – auch per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) - vorgenommen werden. Bei Buchungen via Internet bestätigt das bp den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom bp nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des bp hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das bp zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird das bp dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Hierzu ist das bp nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des bp vor, an das es für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der 10 Tage dem bp die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6 Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise verwendet. Auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach § 28 Abs. 4, Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen, d. h. die Daten werden auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht.
2. Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten, dieser ist der Bestätigung beigefügt. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises gefordert werden. Der gesamte Reisepreis bzw. die Restzahlung ist drei Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen werden dem Teilnehmer nach Eingang der Zahlung bis spätestens eine Woche vor Reisebeginn zugesandt.
2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,– nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3 Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins fällig.
2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist das bp berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.3 zu belasten.
3. Leistungen, Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
3.1Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für das bp bindend. Das bp behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Das bp wird den Kunden über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vor oder spätestens bei der Buchung unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist das bp verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald das bp weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird es den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird das bp den Kunden über den Wechsel unverzüglich und, so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, informieren. Der Kunde hat das Recht zur kostenfreien Stornierung, sollte eine Fluggesellschaft zu den von der Europäischen Kommission als unzuverlässig eingestuften Gesellschaften gehören und in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt sein. Diese Liste kann in den Geschäftsräumen des bp eingesehen oder im Internet geöffnet werden (http://air-ban.europa.eu).
3.3 Sofern nicht anders angegeben, gilt für Bahnfahrten die 2. Klasse, für Flüge die Economyklasse, für Busfahrten ab München die Fahrt in Bussen mit WC, für Übernachtungen die Unterbringung in Doppelzimmern mit Dusche/WC. Ausflüge, die als „Gelegenheit“ beschrieben werden, sind gesondert zu bezahlen und werden nur bei genügender Teilnehmerzahl durchgeführt. Die Papstaudienz in Rom kann nicht garantiert werden, da das bp hierauf keinen Einfluss hat.
Veranstalter der IT-Flugreisen:
Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH
Dachauer Str. 9/II, 80335 München.
Die in den Programmen genannten Flugzeiten sind nicht verbindlich und können sich infolge von Flugplanänderungen verschieben.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom bp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Das bp ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds zu informieren. Gegebenenfalls wird es dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das bp in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des bp über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.5 Das bp behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
4.5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann das bp den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann das bp vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann das bp vom Reisenden verlangen.
4.5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem bp erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für das bp verteuert hat.
4.5.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für das bp nicht vorhersehbar waren.
4.5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat das bp den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn das bp in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des bp über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim bp. Dem Kunden wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert das bp den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann das bp, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 Das bp hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
I. Pilgerreisen in Europa:
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 5 %
vom 45. - 31. Tag vor Reisebeginn 15 %
danach oder bei Nichtantritt der Reise 25 %
II. Außereuropäische Pilgerfahrten, alle Studien- und Wanderreisen, Urlaub im Kloster, und Kreuzfahrten:
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 5 %
vom 45. - 31. Tag vor Reisebeginn 15 %
vom 30. - 21. Tag vor Reisebeginn 30 %
vom 20. - 11. Tag vor Reisebeginn 40 %
vom 10. bis zu einem Tag vor Reisebeginn 50 %
am Tag des Reisebeginns/bei Nichterscheinen 75 %
5.4 Umbuchungen auf eine andere Reise des bp – die innerhalb eines Jahres ab Umbuchungsdatum angetreten werden muss – sind bis 46 Tage vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Bearbeitungspauschale von EUR 10,–/Person möglich (ausgenommen Reisen, bei denen eine andere Regelung beschrieben ist, und bei Reisen anderer Veranstalter, die vom bp vermittelt werden). Ansonsten fällt die normale Stornierungsgebühr der ursprünglich abgesagten Reise an (s. o. I & II).
5.5 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der in Ziffer 5.4 genannten Fristen erfolgen, werden als Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitige Neuanmeldung behandelt.
5.6 Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem bp nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vom bp geforderte Pauschale.
5.7 Das bp behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit das bp nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist das bp verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.8 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das bp kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem bp als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.9 Reiserücktrittskostenversicherung
Im Reisepreis ist – bei Pilgerreisen in außereuropäische Länder, Studien- und Wanderreisen – eine Reiserücktrittskostenversicherung der ERV enthalten. Versicherungsschutz besteht wegen Krankheit bei Rücktritt vor Reiseantritt (Stornierung) gem. Teil A sowie den Artikeln 1 - 11 der Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der ERV. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein), dem die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten zu entnehmen sind. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren und den Schaden der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs- AG Leistungsabteilung, Vogelweidestr. 5, 81677 München, Tel. +49 (0)89 / 4166-1799 zu melden. Bei allen übrigen Reisen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten, kann aber auf Kundenwunsch kostenpflichtig hinzugebucht werden.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Das bp wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch das bp
Das bp kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des bp oder des Reiseleiters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das bp, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 Bis 3 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Mindestteilnehmerzahl (bei Pilgerreisen 25 Personen, bei Lourdesflügen 80 Personen, bei Lourdessonderzügen 400 Personen, bei „Passionsspiele Oberammergau“ 25 Personen, bei Urlaub im Kloster 15 Personen, bei Studienreisen 20 Personen, bei Jakobusweg- und Wanderreisen 15 Personen, bei den Jakobuswegreisen „individuell“ 4 Personen, bei der „Kreuzfahrt auf der Elbe“ 15 Personen, bei der Kreuzfahrt „Klassische Donaukreuzfahrt“ 170 Personen, bei den Kreuzfahrten „Auf dem Dnjepr von Odessa nach Kiew“ und „Auf Wolga und Newa von Moskau nach St. Petersburg“ 200 Personen, bei der Kreuzfahrt „Mediterrane Perlen und ein Hauch Orient“ 300 Personen, bei den Kreuzfahrten „Perlen der Ostsee“ und „Östliches Mittelmeer, Nordafrika und Malta“ 400 Personen) nicht erreicht wird, so kann das bp bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen, die laut Reiseausschreibung von anderen Reiseveranstaltern durchgeführt werden und die das bp nur vermittelt, gelten die Mindestteilnehmerzahlen des Veranstalters. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das bp als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das bp für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Wird der Vertrag nach Absatz 8.1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
9.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem bp einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Ist eine Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem bp an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben.
9.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem bp erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem bp zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom bp verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem bp erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung, Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt das bp unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des bp anzuzeigen.
9.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat das bp zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom bp mitgeteilten Frist erhält.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des bp für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das bp für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Die deliktische Haftung des bp für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3 Das bp haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Theaterkarten, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des bp sind, oder dem Kunden erst im Zielgebiet kurzfristig angeboten werden. Das bp haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des bp ursächlich geworden ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem bp geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
12. Verjährung
12.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des bp oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des bp oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des bp beruhen.
12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
12.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem bp Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder das bp die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Das bp wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn das bp nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 Das bp haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde das bp mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das bp eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Rechtwahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem bp findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen das bp im Ausland für die Haftung des bp dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16. Gerichtsstand
Der Kunde kann das bp nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des bp gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die bei Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hatten oder diesen nach Abschluss des Reisevertrags ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des bp maßgebend.
Veranstalter Pilgerreisen:
Bayerisches Pilgerbüro e. V.
Geschäftsführender Direktor Bernhard Meyer
Dachauer Str. 9, 80335 München
Bankverbindung e.V.
Liga Bank Regensburg – Filiale München
Konto 2 144 964, BLZ 750 903 00
IBAN DE66 7509 0300 0002 1449 64
SWIFT/BIC GENODEF1M05
Veranstalter Studien- und Wanderreisen:
Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH
Geschäftsführer Bernhard Meyer
Dachauer Str. 9, 80335 München
Bankverbindung GmbH
Konto 2 152 312, BLZ 750 903 00
IBAN DE35 7509 0300 0002 1523 12
SWIFT/BIC GENODEF1M05
























