Allgemeine Reisebedingungen
„Bayerisches Pilgerbüro gGmbH“ und „Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH“
Auf unserer Homepage finden finden Sie Pilgerreisen, die durch die Bayerisches Pilgerbüro gGmbH veranstaltet werden, sowie Studien-, Wanderreisen und Schiffsreisen, die durch die Bayerisches Pilgerbüro Studienreisen GmbH veranstaltet werden. Bei der Ausschreibung der einzelnen Reisen ist der jeweilige Veranstalter angegeben. Es gelten einheitlich die nachfolgenden Bedingungen, in denen Sie die Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsverfahren in Ziffer 14.2, die zu Widerrufsrechten in Ziffer 1.3 finden:
0. Ausnahmen vom Regelungsbereich dieser Allgemeinen Reisebedingungen
Tagesreisen ohne Übernachtung mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden und einem Reisepreis bis zu max. € 500,00 (z. B. „Bahnpilgern“) sowie die Buchung einer einzelnen Leistung (z. B. Charterflug nach Lourdes) fallen gesetzlich nicht mehr unter die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB, deshalb gelten für diese Angebote lediglich die Ziffern 1 bis 5, 6.3, 7.1, 8.3, 10.6, 11.2, 12, 13, 14.2 und 15 dieser Allgemeinen Reisebedingungen, ansonsten gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (in den meisten Fällen sind dies §§ 631 ff. BGB).
1. Buchung der Reise / Vertragsschluss / Widerruf
1.1 Die Darstellung von vertraglichen Leistungen (Ausschreibung) im Katalog oder in Flyern, Broschüren, Annoncen etc. ist im Rechtssinn noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Vergleiche hierzu auch Ziffer 15 dieser Bedingungen.
1.2 Ihre Reiseanmeldung (Buchung), die formlos oder in Textform (also z. B. auf elektronischem Weg) erfolgen kann, stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Bestätigung in Textform durch den Veranstalter der Reise (im Folgenden: bp) zustande. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch das bp, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung beim bp gebunden. Geht eine bloße Interessensbekundung Ihrerseits voraus, verändern sich möglicherweise die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen, stets kommt ein Vertrag aber nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem deckungsgleiche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und Annahme) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss.
1.3 Nur bei Abschluss eines Reisevertrags außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) besteht ein Widerrufsrecht, wenn nicht die mündlichen Verhandlungen, die zum Vertragsschluss geführthaben, auf Ihre vorhergehende Bestellung geführt wurden. Ansonsten bestehen keine Widerrufsrechte nach §§ 312 ff. BGB (somit nur Rücktritts- und Kündigungsrechte).
1.4 Vom bp ausgeschriebene Leistungen oder diese Reisebedingungen können nur durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem bp, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte, geändert oder ergänzt werden. Leistungsträger (z. B. Hoteliers) und Reisevermittler sind vom bp nicht bevollmächtigt, solche Vereinbarungen zu treffen.
1.5 Soweit das bp vertragsgemäß die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, handelt es geschäftsbesorgend für den Kunden. Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen Behörden ist keine Leistungspflicht des bp.
2. Sonderfall Vermittlung
2.1 Wenn das bp ausdrücklich im fremden Namen Reiseprogramme oder einzelne touristische Leistungen anderer Anbieter vermittelt, z. B. Flüge, Mietwagen, Fährtransporte, Reiseversicherungen, gilt Folgendes: Das bp ist als Vermittler nur für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung unter Einschluss eventueller Informationspflichten nach § 651 v BGB, nicht für die gebuchte Leistung selbst verantwortlich. Eine zusätzliche Verantwortlichkeit kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung mehrerer
Verträge ergeben, siehe hierzu § 651 w BGB.
2.2 Die Haftung des bp für fehlerhafte Vermittlung ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit keine Körperschäden betroffen sind und nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder ein Fall des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegen.
3. Ausführende Verkehrsunternehmen / Zuganreise zum Abflug
3.1 Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Reisende unverzüglich zu unterrichten.
3.2 Beförderungen im Rahmen der Reise werden jeweils von als Leistungserbringer eingesetzten Beförderungsunternehmen durchgeführt. Diese Beförderungsunternehmen werden von uns sorgfältig ausgewählt und verfügen selbstverständlich über jeweils erforderliche behördliche Genehmigungen.
3.3 Soweit die Anreise zum Flughafen mit dem Zug erfolgt, beachten Sie bitte bei der Auswahl der Zugverbindung in angemessenem Umfang die möglicherweise auftretenden Verzögerungen bei der Zugbeförderung.
4. Sicherheitskonzepte / Leistungen / Leistungsänderungen
4.1 Wir wollen unseren Gästen unbeschwerte und sichere Reisen ermöglichen. Deshalb ist das Erfüllen der Vorgaben unserer jeweils der aktuellen Situation und ihrer Herausforderungen angepassten Sicherheits- und Hygienekonzepte Voraussetzung für Reiseantritt und Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Ggf. angeforderte Selbstauskünfte sind nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Bei der Vorlage eventuell geforderter Nachweise (z. B. Urkunden, Atteste und Testergebnisse) gilt dies sinngemäß.
4.2 Ansonsten ergeben sich die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der Reisebestätigung, vgl. Ziffer 1.2, 1.4 und 1.5, die im Rahmen Ihrer Vertragserklärung ergänzend auf die zugrunde liegende Ausschreibung Bezug nimmt. Eventuelle besondere Vereinbarungen, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
4.3 Nehmen Sie ab Reisebeginn einzelne Reiseleistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die vom bp nicht zu vertreten sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Das bp ist jedoch verpflichtet, sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
4.4 Manchmal lassen sich Änderungen der Leistungen und der geplanten Abläufe faktisch nicht vermeiden, zum Beispiel ausgelöst durch Flugplanänderungen, Wettereinflüsse, staatliche Maßnahmen oder erforderliche Anpassungen von Sicherheits- und Hygienekonzepten. Das bp behält sich dadurch ausgelöste Änderungen, z. B. Wechsel der Fluggesellschaft, der Flugzeiten, der Routenführung und der Programmreihenfolge, Austausch von Teilen des Programms etc., in angemessenem Umfang vor, wird sich aber stets bemühen, die Abweichungen möglichst gering zu halten und Sie frühzeitig zu unterrichten. Bei erheblichen Änderungen bleiben Ihre sich hieraus ergebenden Ansprüche selbstverständlich unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben Ihre Rechte und Ansprüche insoweit ebenfalls unberührt.
5. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung / Zusatzkosten
5.1 Für die Buchung einzelner Leistungen sowie Reisen mit einem Reisepreis bis zu max. € 500,00, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung einschließen, ist kein Sicherungsschein erforderlich. Für alle sonstigen Reisen erhalten Sie den Sicherungsschein nach § 651 r Abs. 4 BGB mit der Buchungsbestätigung. Informieren Sie das bp bitte umgehend, falls er fehlen sollte.
5.2 Mit Zugang eines nach Ziffer 5.1 erforderlichen Sicherungsscheines kann das bp eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig stellen. Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, ist der Reisepreis 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
5.3 Stornoentschädigungen und Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.
5.4 Fallen durch von Ihnen zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden des bp bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticketänderung aufgrund fehlerhafter Namensangaben von Ihnen), kann das bp den Ersatz dieser Kosten von Ihnen verlangen.
5a. Preisänderungen nach Vertragsschluss
5a.1 Das bp ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die verlangte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
- Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
- Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte
Reiseleistungen (Touristenabgaben; Hafen- oder Flughafengebühren sowie Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) - oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
ergibt.
Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises nach dem folgenden Abs. 5 a.2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der in Satz 1 aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für das bp führt. Soweit für das bp dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Ihr Verlangen nachzuweisen.
5a.2 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag verändert, der sich bei Addition der Änderungsbeträge der in Abs. 5 a.1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Änderungen eine Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
5a.3 Das bp muss Ihnen eine Preiserhöhung unter Angabe des Erhöhungsgrundes spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich unter Mitteilung der Berechnung mitteilen.
5a.4 Eine Preiserhöhung bis zu 8 % ist einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, kann Sie das bp spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 7 BGB).
6. Fälle des kostenfreien Rücktritts vor Reiseantritt durchden Kunden; Rücktritt durch das bp bei außergewöhnl. Umständen/Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
6.1 Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann sind Sie vor Reise- beginn zum kostenfreien Rücktritt berechtigt. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht Ihrer Kontrolle unterliegen und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen, vergleiche § 651 h Abs. 3 BGB.
6.2 Ist das bp aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, kann es unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds seinen Rücktritt erklären.
6.3 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann das bp bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
6.4 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht auch unter den Voraussetzungen der Ziffer 5 a.4 oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung.
6.5 In den Fällen der Ziffer 6.1–6.4 (und Ziffer 7.1) verliert das bp den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und wird darauf bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
7. Rücktrittskosten vor Reisebeginn in sonstigen Fällen / Ersatzteilnehmer / Umbuchung
7.1 Vor Reisebeginn können Sie auch abgesehen von den in Ziffer 6. geregelten Fällen jederzeit vom Vertrag zurücktreten (stornieren). Das bp verliert mit Ihrem Rücktritt dann den Anspruch auf den Reisepreis (vgl. Ziffer 6.5), kann jedoch eine angemessene Entschädigung beanspruchen, für die – sofern nicht anders vereinbart – folgende Pauschalbeträge (ausgehend vom Reisepreis und dem Zugang der Rücktrittserklärung) festgelegt werden:
I. Pilgerreisen in Europa:
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 10 %,
vom 60.–31. Tag vor Reisebeginn 15 %,
vom 30.–11. Tag vor Reisebeginn 25 %,
vom 10.– 4. Tag vor Reisebeginn 50 %,
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 75 %
des Reisepreises.
II. Außereuropäische Pilgerreisen, alle Studien- und Wanderreisen (inkl. Jakobswegreisen) sowie Schiffsreisen:
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 10 %,
vom 60.–31. Tag vor Reisebeginn 15 %,
vom 30.–21. Tag vor Reisebeginn 30 %,
vom 20.–11. Tag vor Reisebeginn 40 %,
vom 10.– 4. Tag vor Reisebeginn 50 %,
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 75 %
des Reisepreises.
Stichtag für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim bp (also die früheste Möglichkeit zur Kenntnisnahme zu den üblichen Geschäftszeiten oder eine frühere tatsächliche Kenntnisnahme). Das bp ist auf Ihr Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Es bleibt Ihnen unbenommen, dem bp nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vom bp geforderte Pauschale.
7.2 Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Rücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.
7.3 Innerhalb angemessener Frist vor Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das bp kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt, z. B. seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften Sie und der neue Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Ihnen ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem bp tatsächlich entstanden sein.
7.4 Umbuchungen auf eine andere Reise des bp sind bis 61 Tage vor Reisebeginn der ersten und ursprünglichen Reise gegen eine Bearbeitungspauschale von € 25,00 pro Person, maximal 10 % des ursprünglichen Reisepreises (zusätzlich zum neuberechneten Reisepreis) möglich, wenn sämtliche nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Es handelt sich nicht um eine Reise eines anderen Veranstalters, die vom bp lediglich vermittelt wird (vgl. Ziffer 2),
b. es handelt sich bei der ursprünglichen Reise nicht um eine Schiffsreise oder ein Individual-Arrangement,
c. die gewünschte Leistung ist verfügbar, also aktuell bereits buchbar,
d. die „neue“ Reise beginnt spätestens ein Jahr ab Umbuchungsdatum
und
e. aus der Ausschreibung ergibt sich keine andere Regelung.
8. Beistandspflicht bei Schwierigkeiten des Reisenden / Störung der angetretenen Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände / Reiseausschluss wegen besonderer Umstände
8.1 Geraten Sie während der angetretenen Reise in Schwierigkeiten, muss das bp Ihnen nach § 651 q BGB unverzüglich in angemessener Weise Beistand leisten, insbesondere durch Bereitstellung bestimmter Informationen und Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen. Sofern die Beistand erfordernden Umstände schuldhaft von Ihnen herbeigeführt wurden, kann das bp Ersatz seiner tatsächlich entstandenen Aufwendungen fordern, wenn und soweit diese angemessen sind.
8.2 Das nach früherer Rechtslage gegebene Kündigungsrecht beider Seiten wegen höherer Gewalt ist entfallen. Nach Reiseantritt kann nur noch von Ihnen bei (gleichzeitigem) Vorliegen eines Mangels nach § 651 l BGB gekündigt werden. Die Rechtsfolgen und Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels oder einer Kündigung wegen Mangels in Fällen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus § 651 k Abs. 4 und 5 und § 651 n Abs. 1 Nr. 3 BGB.
8.3 Das bp kann Sie vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit Ihre Teilnahme aus Gründen aus Ihrer Sphäre unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf von Ihnen nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnungen nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Reiseleiter/örtliche Vertretungen des bp sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt. Die sonstigen Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Die jeweilige Reiseleitung/örtliche Vertretung des bp ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist, sowie nach § 651 q erforderliche Beistandsleistungen zu erbringen. Sie ist ebenfalls bevollmächtigt, die nach Ziffer 8.3 dieser Bedingungen gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen abzugeben. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen das bp anzuerkennen.
10. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
10.1 Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei vom bp veranstalteten Reisen an dessen eigene Reiseleitung/örtliche Vertretung zu richten (erforderliche Kontaktdaten finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar, sind sie an das bp direkt zu richten. Zu den Folgen einer verspäteten oder unterlassenen Mängelanzeige siehe Ziffer 10.4.
10.2 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Das bp kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
10.3 Ist das bp nicht berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, und leistet es nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Für die Dauer einer mangelhaften Leistung besteht Ihrerseits ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung, § 651 m BGB), daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz (§ 651 n BGB). Soweit infolge einer schuldhaften Unterlassung oder Verzögerung der Anzeige dem Mangel nicht abgeholfen werden konnte, sind Sie nicht berechtigt, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen.
10.5 Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadensersatz siehe §§ 651 k bis 651 o BGB.
10.6 Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck muss unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen (neben den in diesen Allgemeinen Reisebedingungen erwähnten) enthalten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei der Flugbeförderung z. B. als „PIR – Property Irregularity Report“ bezeichnet). Achten Sie darauf, dass Sie ggf. ein solches Dokument erhalten, und bewahren Sie es sorgfältig auf.
11. Haftungsbeschränkungen für das bp
11.1 Die vertragliche Haftung des bp besteht, soweit sich Einschränkungen nicht bereits aus dem Gesetz ergeben, unbegrenzt.
11.2 Die Haftung des bp auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 Schaden haftet das bp insoweit unbegrenzt.
11.3 Hinweise zu den Besonderheiten bei Reisegepäck siehe Ziffer 10.6.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Die Information über solche behördlichen Bestimmungen durch das bp bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden. Bei anderen Staatsbürgerschaften bitten wir um Mitteilung, damit wir Sie vor Vertragsschluss informieren können.
12.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser behördlichen Bestimmungen besteht. Das bp wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Ihnen wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
12.3 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
13. Versicherungen
Reiseversicherungen sind regelmäßig im Reisepreis nicht enthalten. Maßgeblich sind die Angaben in der Reiseausschreibung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung, ggf. erweitert um eine Absicherung hinsichtlich der Corona-Pandemie (vorbehaltlich Verfügbarkeit), sowie einer Reisekrankenversicherung mit Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München. Sollten Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung Anlass zur Beschwerde haben, so können Sie sich an diese außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsstelle wenden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin,
Tel. 0800-3696000
Fax 0800-3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Web: www.versicherungsombudsmann.de
14. Anspruchstellung / Verjährung
14.1 Ihre reisevertraglichen Ansprüche bei Reisemängeln (§ 651 i BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
14.2 Das bp ist zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Wir ziehen die direkte Korrespondenz mit Ihnen vor. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
15. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Ausschreibung kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen, und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Auch bei freien Kapazitäten muss das bp keinen Vertrag mit von ihm als fehlerhaft oder überholt erkannten Inhalten abschließen.
16. Sonstiges / Gerichtsstand / Rechtswahl
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 a ff. BGB (soweit das bp als Reiseveranstalter tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist). Sind Sie nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz und/ oder haben Sie Ihren Wohnsitz nicht in einem der genannten Staaten, so gelten deutsches Recht und der Gerichtsstand in Deutschland als vereinbart.
Stand: August 2023
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Geschäftsführerin: Dr. Irmgard Camilla Jehle
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Bankverbindung: LIGA Bank Regensburg – Filiale München
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DatenschutzIhre erfassten Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken
Der Verwendung zu Werbezwecken können Sie jederzeit widersprechen. Eine kurze Mitteilung an die oben angegebenen Kontaktdaten genügt. Weitere Informationen zum Datenschutz, zur Verarbeitung Ihrer Daten und Ihren weiteren Datenschutzrechten entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen: https://www.pilgerreisen.de/datenschutz-kundendaten |