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Reiseversicherungen

 

Der richtige Versicherungsschutz für Ihre Reise mit dem Bayerischen Pilgerbüro und der ERGO!

 

Bei Buchung einer Reise beim Bayerischen Pilgerbüro profitieren Sie beim Reiseschutz von besonders günstigen Prämien. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die von uns vermittelten Reiseschutzangebote.

 

Welche Versicherungen gibt bieten wir Ihnen bei den Reisen des Bayerischen Pilgerbüros an?

 

RundumSorglos-Schutz

Hier finden Sie das Produktinformationsblatt zum RundumSorglos-Schutz

 

Alles drin –  wir empfehlen Ihnen den RundumSorglos-Schutz: die ERGO Reiseversicherung plant für Sie das Unvorhersehbare mit ein, damit Sie vor, während und nach der Reise kein Risiko eingehen müssen. Die Reiserücktrittsversicherung bewahrt vor Stornokosten, die Reiseabbruchversicherung kommt für zusätzliche Rückreisekosten auf.
Verspätet ausgelieferte Koffer? Die Reisegepäckversicherung erstattet die Ersatzkäufe. Die Reisekranken-Versicherung übernimmt u. a. Heilbehandlungs- und Krankenrücktransportkosten.

 

Die Stornokosten-Versicherung sichert Ihre Stornokosten ab, wenn Sie in aus ganz bestimmten Gründen Ihre gebuchte Reise gar nicht erst antreten können.  Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. Dazu gehört nicht nur die eigene Erkrankung, sondern auch die eines Angehörigen. Aber auch Schwangerschaft, ein plötzlicher Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes können Gründe sein, in denen die Reiserücktrittsversicherung eintritt und Sie zumindest vor finanziellem Schaden bewahrt.
(*Grundsätzlich ist eine unerwartete schwere  Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, kein versicherter Rücktrittsgrund mehr. Möchten Sie eine Erkrankung infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz durch Abschluss eines Ergänzungs-Schutz Covid-19 (Details siehe unten.)

 

Die Reiseabbruch-Versicherung ersetzt zusätzliche Rückreisekosten, sowie den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort, wenn Sie die Reise außerplanmäßig beenden müssen. In diesem Fall wird auch Ihre Rückreise organisiert. Die Voraussetzungen bzw. versicherten Ereignisse sind in Ihren Versicherungsbedingungen erläutert.

Hinweis: Covid-19 wurde von der WHO als Pandemie eingestuft. Die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes, die vor Ort  z.B. aufgrund einer Quarantäne oder Erkrankung an Covid-19 entstehen, sind nicht versichert. Möchten Sie diese Mehrkosten infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Reise Schutz durch Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19.(Details siehe unten)

 

Bei Krankheit oder Unfall vor Ort hilft Ihnen die ERGO Reiseversicherung z. B. einen Arzt oder ein Krankenhaus zu finden und übernimmt die Heilbehandlungskosten. Dies gilt grundsätzlich auch bei einer Erkrankung an Covid-19. Sie übernehmen die Kostenübernahmegarantie gegenüber ausländischen Krankenhäusern. So werden Sie schnell versorgt, und falls Sie sich doch daheim behandeln lassen wollen: Die Reisekrankenversicherung der ERGO Reiseversicherung übernimmt den Krankenrücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern auch, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das bedeutet, dass auch der Wunsch, nach Hause zu kommen, berücksichtigt wird.

 

Sie landen am Ziel, aber Ihr Gepäck hat einen anderen Weg genommen? Der Koffer bleibt verschwunden oder wird beschädigt? Ärgerlich, wenn das Reisegepäck unvollständig ankommt oder während der Reise abhanden kommt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

 

 

Reiserücktrittsversicherung

Hier finden Sie das Produktinformationsblatt zur Reiserücktrittsversicherung

 

Sie ist eine Kombination aus Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung, damit Sie ab Buchungstag bei Stornierung, verspätetem Reiseantritt oder nach Reiseantritt bei Reiseabbruch geschützt sind

 

Die Stornokosten-Versicherung sichert Ihre Stornokosten ab, wenn Sie in aus ganz bestimmten Gründen Ihre gebuchte Reise gar nicht erst antreten können.  Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. Dazu gehört nicht nur die eigene Erkrankung, sondern auch die eines Angehörigen. Aber auch Schwangerschaft, ein plötzlicher Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes können Gründe sein, in denen die Reiserücktrittsversicherung eintritt und Sie zumindest vor finanziellem Schaden bewahrt.
(*Grundsätzlich ist eine unerwartete schwere  Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, kein versicherter Rücktrittsgrund mehr. Möchten Sie eine Erkrankung infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz durch Abschluss eines Ergänzungs-Schutz Covid-19 Details siehe unten.)

 

Die Reiseabbruch-Versicherung ersetzt zusätzliche Rückreisekosten, sowie den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort, wenn die Reise außerplanmäßig beenden müssen. In diesem Fall wird auch Ihre Rückreise organisiert. Die Voraussetzungen bzw. versicherten Ereignisse sind in Ihren Versicherungsbedingungen erläutert.

Hinweis: Covid-19 wurde von der WHO als Pandemie eingestuft. Die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes, die vor Ort  z.B. aufgrund einer Quarantäne oder Erkrankung an Covid-19 entstehen, sind nicht versichert. Möchten Sie diese Mehrkosten infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Reise durch Abschluss des Ergänzungs-Schutz Covid-19, Details siehe unten.

 

Ergänzungs-Schutz Covid-19

Hier finden Sie das Produktinformationsblatt zum Ergänzungs-Schutz Covid-19

 

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Covid-19 nicht über die Reiserücktritts-Versicherung abgesichert ist. Daher empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, als Zusatz zur Reiserücktritts-Versicherung den Ergänzungs-Schutz Covid-19 zum Schutz bei Erkrankung aufgrund von Covid-19 abzuschließen. Er bietet ebenfalls Schutz bei einer persönlichen und individuell von einer Behörde angeordneten Quarantänemaßnahme zu Hause - und auch im Zielgebiet.

Versicherungsschutz besteht auch bei Verweigerung der Beförderung oder der Einreise (z.B. bei Temperaturmessung am Flughafen).

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ist nur zusätzlich zu einer Reiserücktritts-Versicherung oder einem RundumSorglos-Schutz der ERGO Versicherung buchbar. Vorbehaltlich Tarifänderungen und Verfügbarkeit.

 

Jahresversicherung

Die Jahresreiseversicherung ist die perfekte Lösung für Familien, Paare oder Einzelpersonen, die mehr als einmal im Jahr verreisen wollen. Die einzelnen Varianten der Jahresreiseversicherung beinhalten Stornokostenversicherung, Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung sowie weitere Assistance Leistungen entweder getrennt oder als Paket. 
Information und Buchung hier.

 

Wichtiger Hinweise zu allen von uns vermittelten Reiseschutzangeboten:
 

In Ihren Versicherungsbedingungen, die Sie erhalten, sind alle versicherten Fälle abschließend aufgelistet.

 

Abschlussfristen

Sie können Ihren gewählten Reiseschutz direkt bei der Buchung abschließen. Falls Sie die Versicherung nicht gleich bei der Buchung Ihrer Reise abschließen möchten, beachten Sie bitte außerdem, dass der Abschluss nur bis spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt möglich ist.

Wenn Sie Ihre Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn buchen, können Sie die Versicherung nur am Buchungstag der Reise bzw. spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abschließen.

 

Sie haben einen Schadenfall und möchten diesen melden?
 

Je nachdem welchen Schaden Sie melden möchten, können verschiedene Sparten Ihrer Versicherung greifen. Im Reiseversicherungspaket sind zum Beispiel die Stornokostenversicherung, Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung enthalten.

Welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen, finden Sie unter folgendem Link direkt bei der jeweiligen Versicherung.

www.reiseversicherung.de/de/schaden-service/nach-der-reise/uebersicht-schadensformulare.html

 

Sie haben schon alle benötigten Unterlagen?

Ihren Rücktrittsfall melden sie bitte unter: https://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/index.html

 

Sie mussten Ihre Reise abbrechen und möchten Ihren Fall bei der ERGO Reiseversicherung einreichen? Dies ist online unter folgendem Link möglich:

https://portal.reiseversicherung.de/web/de_erv_customer/schaden-reiseabbruchversicherung

 

Sie waren während Ihrer Reise erkrankt?

https://portal.reiseversicherung.de/web/de_erv_customer/schaden-auslandsreisekrankenversicherung

 

Ihr Reisegepäck ist zu Schaden gekommen?

https://portal.reiseversicherung.de/web/de_erv_customer/schaden-gepack

 

(Stand: November 2022)

 

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